Beratung für 24-h-Betreuungspersonen

Die 24-Stunden-Personenbetreuung ist in Österreich ein freies Gewerbe. In den meisten Fällen verfügen Personenbetreuer:innen über keine anerkannte pflegerische Fachausbildung. Aus diesem Grund spricht man korrekterweise von „24-Stunden-Betreuung“ und nicht von „Pflege“.

Insbesondere bei einer Verschlechterung des kognitiven Zustandes – beispielsweise bei demenziellen Entwicklungen – oder bei einer zunehmenden körperlichen Einschränkung kann es aufgrund fehlender pflegefachlicher Ausbildung zu Unsicherheiten oder Überforderung in der Betreuung kommen.

Der Gesetzgeber hat genau geregelt was unter den Tätigkeitsbereich der PersonenbetreuerInnen fällt.
(Siehe Infoblatt)

Für alle pflegerischen und medizinischen Handlungen, benötigt der/ die PersonenbetreuuerIn eine "Ergänzung zum Werkvertrag über Leistungen in der Personenbetreuung gemäß § 159 GewO 1994"

Damit Sie sich dennoch darauf verlassen können, dass Sie bzw. Ihre Angehörigen gut und ganzheitlich betreut werden, biete ich Ihnen als unabhängige diplomierte Fachpflegeperson meine Unterstützung an.

Im Sinne der Qualitätssicherung berate ich Personenbetreuer:innen bei pflegefachlichen Fragestellungen und begleite sie mit meinem fundierten Fachwissen. So wird die Betreuung fachlich ergänzt, Sicherheit gestärkt und eine bedarfsgerechte Versorgung unterstützt.